Montag, 6. Juli 2009

Gefahrensignal

Im Strudel der Zensur-, Regulierungs- und Kriminalisierungsbestrebungen in aller Herren Länder ist mir beinahe der vom Bund Deutscher Kriminalbeamter propagierte Blockwart-Button, pardon, die „Notrufsäule für den Browser“ namens „web-patrol“ durchgerutscht. Zu Sinnhaftigkeit und Implikationen des Ganzen ist an anderer Stelle bereits genug gesagt worden.

Auf der Zunge zergehen sollte man sich allerdings eine Formulierung in der offiziellen BDK-Pressemeldung web-patrol: Die "110" des Internets:

„… wird das Internet zunehmend als Medium für die Vorbereitung und die Ausführung abweichenden Verhaltens, bis hin zur Durchführung krimineller Taten genutzt.“

Ah ja. Abweichendes Verhalten. Der Begriff kommt mir in mehr als einer Hinsicht bekannt vor. Aber das kann doch eigentlich nicht gemeint sein? Sicher geht es nur um echte Notfälle und bedrängte Kinder, wie bereits in anderen Fällen? Oder?

Im offiziellen Blog des „Projektbüros Web Patrol“ (Die Schreibweise des Programms scheint so beliebig zu sein wie der Umgang der Macher mit geistigem Eigentum lax, vgl. das stark vom Silver Surfer inspirierte *hust* Logo) schreibt Autor „webpatrol“ auf entsprechende Fragen und Kritik:

„Abweichendes Verhalten oder neudeutsch Devianz ist ein feststehender Begriff. …“

Dabei bezieht er sich ausdrücklich auf den Artikel Devianz bei Wikipedia. Hm. Wenn ich mir den Artikel so durchlese, dann bin ich unter Umständen wohl auch jemand, der – und sei es mit meinen Knotentipps – bei Vorbereitung und Ausführung abweichenden Verhaltens behilflich ist und selbiges propagiert. Na dann, für Berufsbetroffene schon mal prophylaktisch der Notrufknopf.

Update 08.04.2010:: Hausputz bei den Blockwarten

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